Opferschutz

Menschen, die Opfer von Straftaten geworden sind, haben in vielen Fällen einen Anspruch darauf, einen Opferanwalt für die aussergerichtliche Beratung und die Vertretung im Strafverfahren vom Gericht beigeordnet zu bekommen.

Die Anwaltstätigkeit im Bereich Opferschutz beinhaltet die Beratung im Zusammenhang mit einer Straftat z.B. zu der Frage, ob eine Anzeige sinnvoll ist, welche Belastungen auf den Anzeigeerstatter zu kommen, die Begleitung im Ermittlungs- und Strafverfahren sowie die Vertretung im Hauptverhandlungstermin beim Amts- oder Landgericht.

Ausserdem kann ich Sie zu Schmerzensgeldansprüchen und Anträgen nach dem Opferentschädigungsgesetz beraten.

Zum Verfahren nach dem Opferentschädigungsgesetz finden Sie hier ein Merkblatt und hier das Antragsformular.