Kosten

Die Kosten für die Anwaltstätigkeit in Gerichtsverfahren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Für die aussergerichtliche Tätigkeit kann entweder ein Stundensatz vereinbart werden oder es erfolgt eine Abrechnung ebenfalls nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, wobei sich die Höhe der Gebühren nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit richtet, die zu regeln ist.

In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, für die aussergerichtliche Beratung Beratungshilfe und für Gerichtsverfahren Verfahrenskostenhilfe zu beantragen, wodurch die Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder teilweise vom Staat getragen werden.

Über die Voraussetzungen für Verfahrenskostenhilfe und die Anwaltskosten allgemein können Sie gerne schon vor einer möglichen Beratung mit mir sprechen.

Ein Formular für den Verfahrenskostenhilfeantrag finden Sie hier und für den Beratungshilfeantrag an dieser Stelle.

 

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